Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Friseurhandwerk der Handwerkskammer Bremen.
Leistungen:
- Erstellung von Privatgutachten für alle friseur-spezifischen Dienstleistungen
- Erstellung von Gerichtsgutachten
- Schlichtungen
Die Aufgabe als Sachverständiger ist die Beurteilung handwerklicher Friseurleistungen bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Friseur. Die Gründe, warum der Sachverständige hinzugezogen wird sind dabei sehr vielfältig:
Beschwerden wegen fachlicher Fehler des Friseurs: Häufig wenden sich die Kunden an den Sachverständigen, die mit dem Ergebnis der handwerklichen Arbeit nicht zufrieden sind und nun den Preis für die geleistete Arbeit erstattet haben möchten. Oftmals kann in einem Beratungsgespräch zwischen Kunde, Friseur und Sachverständiger der Sachverhalt geklärt werden.
Fachliche Begutachtung für Rechtsanwälte und Gerichte: In seltenen Fällen scheitern alle Versuche zu einer gütlichen Einigung und es kommt zu einem gerichtlichen Verfahren. Für dieses wird dann ein Gutachten erstellt, in dem anhand einer eingehenden Untersuchung der Haare festgestellt wird, ob und wie stark das Haar beispielsweise durch eine Dauerwelle, Färben oder Blondieren geschädigt wurde. Ein anderer häufiger Fall sind Unstimmigkeiten bei Zweitfrisuren oder Haarverdichtungen und -verlängerungen.
Führung von Schlichtungsgesprächen: Die Einigung in einem Schlichtungsgespräch kann für beide Seiten sinnvoller sein. So kann offen über tatsächliche fachliche Fehler gesprochen und Missverständnisse ausgeräumt werden. Der Sachverständige moderiert den Einigungsprozess als neutraler und fachlich versierter Mittler.